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GC Media & Music UG
(haftungsbeschränkt)

R. Eck

D - 65191 Wiesbaden


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          4.1 Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.






AGB

 Stand:   Januar 2019

 

1  Anwendungsbereich und Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der GC  und ihrer Kunden und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte der GC  und ihren vertretenen Künstlern . Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGB müssen von der GC  schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

 

2  Buchungen/Engagements

Buchungen/Engagements können nur schriftlich berücksichtigt werden und sind verbindlich. Buchungen/Engagements werden schriftlich bestätigt und sind damit verbindlich. Der daraufhin folgende Engagement-Vertrag detailliert nur noch alles förmlich. Die GC  kann die Ablehnung von Angeboten Dritter vorbehalten, ohne Angabe der genauen Gründe.

 

3  Gagen/Honorare und Zahlungstermin

Die jeweiligen an GC  zu richtenden Gagen/Honorare, wie auch die Zahlungsziele sind aus dem Angebot/Bestätigung der GC und dem Engagement-Vertrag zu entnehmen.

 

4  Terminverschiebungsbedingungen

Die Verschiebung von Engagements müssen spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin schriftlich erfolgen und mit der GC abgesprochen werden. Die vereinbarte Gage wird aber zu 30 Tagen 50% , 15 Tage 75% direkt fällig und der Rest spätestens 48 Std. vor dem Auftritt fällig.

 

5  Zahlungsverpflichtung/Zahlungstermin

Als Zahlungstermin gelten die im Angebot/Bestätigung und Vertrag vereinbarten Konditionen und Zahlungsziele. Kommt der Veranstalter dieser Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäss, nicht vollständig, verzögert oder gar nicht nach, so ist der Künstler nicht mehr zum Auftritt verpflichtet. Der Gagen/Honorar-Anspruch bleibt aber zu 100% bestehen. Die verspätete oder gar nicht vom Veranstalter unterschriebene Rücksendung des Vertrages nimmt den Veranstalter nicht aus der Erfüllungspflicht, da die Rechtsverbindlichkeit schon durch die Bestätigung des Angebotes erfolgt ist. Auch hier hat der Künstler die Möglichkeit, unbeachtet der Gagen/Honorar-Fälligkeit, nicht mehr zum Auftritt verpflichtet zu sein, insbesondere wenn in dem Vertrag noch wichtige Ablaufpunkte der Veranstaltung verankert sind und ohne diesen Vertrag Unsicherheiten oder Ablaufprobleme gegeben sein könnten.

Der Gagen/Honorar-Anspruch bleibt aber zu 100% bestehen.


6  Annullationsbedingungen

Der Veranstalter hat die Möglichkeit bis zu 14 Tage nach Bestätigung vom Vertragsangebot zurückzutreten. Bei Absage der Veranstaltung als solches ist bis zu 60 Tage vor Veranstaltungstermin nur eine Bearbeitungs-Gebühr in Höhe von 250 € fällig. Sollte vor Ablauf der 60 Tagefrist schon Gagen/Honorar an GC gezahlt worden sein werden die Bearbeitungsgebühren mit der Gage verrechnet.

Bis zu 30 Tage sind 50 % und bis zu 15 Tage 75%, danach 100% der vereinbarten Gage/Honorar fällig.

 

7  Gestaltung/Inhalt des Engagements des Künstlers

Sofern vorher im Angebot/Bestätigung/Vertrag nicht schriftlich mit GC  vereinbart, ist der Künstler in der Auswahl seiner Programmpunkte, Songs, Themen, Darstellung frei und künstlerisch nicht den Anweisungen des Veranstalters gebunden.

 

8  Vertraulichkeit und Datenschutz

Über die Inhalte, Konditionen etc. der/des Angebotes/Bestätigung/Vertrages ist absolutes Stillschweigen zu wahren. Verletzt der Veranstalter diese Stillschweigens-Verpflichtung gilt als Vertragsstrafe 10.000 € an GC als vereinbart.

 

9  Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Der Veranstalter ist verpflichtet, alle entsprechend gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben an GEMA, GVL etc. anzumelden und durchzuführen.

Der Veranstalter erhält von GC dazu eine entsprechende Songliste.

 

10  Sorgfaltspflicht / Versicherungspflicht/Haftung

Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Veranstaltung ohne Gefahr für Künstler, Begleitpersonen, Techniker und Publikum gewährleistet wird. Die Haftung für Schäden und Ansprüche daraus, die der Sorgfaltspflicht des Veranstalters zuzuschreiben sind, liegt ausschliesslich beim Veranstalter.

Dies gilt sowohl für die technische, körperliche als auch die seelische Unversehrtheit der Vorgenannten. Der Veranstalter hat Sorge dafür zu tragen, dass ausreichendes Security- und Sanitäts-Personal vorhanden ist.


 11  Ausgeschlossene Haftung

Sollte z.B. der Kartenvorverkauf nicht den Erwartungen des Veranstalters entsprechen, kann der Künstler oder GC  nicht haftbar gemacht werden.. Eine Absage des Veranstalters aus jeglichem Grunde, ist unter Berücksichtigung unter Punkt 6 der AGB durchzuführen. Eine Absage mit Haftungsausschluss durch den Künstler oder GC  für den Künstler, kann nur erfolgen, wenn schwerwiegende Gründe, wie Krankheit oder Verhinderung durch Unfall, Naturkatastrophen oder Höhere Gewalt vorliegen.


12  Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Engagement ist grundsätzlich Sache des Veranstalters.

 

13  Gerichtsstand

Gerichtstand ist Wiesbaden. Es gilt das Deutsche Recht.

 

14  Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kursteilnehmer einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine individuelle Regelung ersetzt werden, deren Sinn und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.